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News

Der BFH hat klargestellt, dass einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Tantiemen bereits bei Fälligkeit zufließen. Diese Zuflussfiktion greift aber nicht für Tantiemeforderungen, die nicht ausgezahlt bzw. in Jahresabschlüssen nicht passiviert wurden, auch wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprochen hätte (entgegen BMF-Schreiben v. 12.05.2014, BStBl I 2014, 860).

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Kapitalgesellschaften, deren Dauerverluste juristische Personen des öffentlichen Rechts tragen (sog. Eigengesellschaften), müssen ihre Tätigkeiten gesonderten Sparten zuordnen. Der BFH ist auf die Frage eingegangen, welche Rolle Unternehmensverflechtungen für die Annahme einer neuen Sparte spielen. Demnach ist die Frage der Gleichartigkeit nach § 8 Abs. 9 KStG allein tätigkeitsbezogen auszulegen.

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Wann greifen die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln bei der Übertragung von Betriebsvermögen? Nicht begünstigt ist nach § 13b ErbStG grundsätzlich das sog. Verwaltungsvermögen. Der BFH hat geklärt, wann darunter Grundstücke fallen, die Dritten zur Nutzung überlassen werden. Im Streitfall ging es um ein Parkhaus, das zunächst der Erblasser betrieben und dann der spätere Erbe gepachtet hatte.

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Wann greift die Grunderwerbsteuer bei Gesellschaften? Der BFH hat die Regeln für steuerbare Anteilsvereinigungen näher bestimmt. Demnach ist bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft („RETT-Blocker“), die an einer Gesellschaft mit Grundbesitz beteiligt ist, nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen, sondern die Beteiligung am Gesellschaftskapital ausschlaggebend.

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