Beim Thema Kasse und TSE läuft die Nichtbeanstandungsregel zum 30.9.2020 bzw. zum 31.3.2021 (unter engen Voraussetzungen) aus. Die Zeit ist denkbar knapp. Deshalb geben wir Ihnen in diesem umfassende Spezialreport einen Überblick über die Anforderungen, die Ihre Mandanten ab sofort erfüllen müssen:
- Anforderungen an elektronische Kassensysteme seit 1.1.2020
- Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Umfassende To-Do-Liste rund um: Bestandsaufnahme, Kassen an- bzw. abmelden, Belegausgabepflicht umsetzen und Verfahrensdokumentation ergänzen
Bei Nichtbeachtung der neuen Regeln drohen empfindliche Sanktionen. Und auch wenn die Länder eine kurze Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für die TSE erlassen haben, müssen Ihre Mandanten sofort aktiv werden – wir zeigen Ihnen, warum. Lassen Sie Ihre Mandanten kein Risiko eingehen – informieren Sie jetzt. Die wichtigsten Fakten und Hinweise erhalten Sie als Steuerberater in unserem Spezialreport Kassengesetz 2020.
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