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Spezialreport „Kindergeld – Angabe der Steuer-IdNr.“

Ihre Mandanten haben jetzt viele Fragen. Lesen Sie, was Sie antworten können!

Wer ab dem kommenden Jahr Kindergeld beantragen möchte, muss der Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) und die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes mitteilen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat zu den ab dem Jahreswechsel greifenden Änderungen nun umfangreiche Informationen veröffentlicht – und damit bei Eltern aber jede Menge Fragen ausgelöst.

Auch Ihre Mandanten werden mit diesem Thema auf Sie zukommen! Bereiten Sie sich vor: Erfahren Sie in unserem aktuellen Spezialreport, was die häufigsten Fragen sind und was Sie darauf antworten können.

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