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So gestalten sich Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer!

Bei dem Anfallen von Schenkungsteuer ist eine beliebte Gestaltung zur Steuerersparnis die sogenannte mittelbare Grundstücksschenkung. In diesem Zusammenhang besonders relevant ist dem Namen getreu zuallererst, was genau Zuwendungsgegenstand ist. Auf der nächsten Ebene fallen bei der mittelbaren Grundstücksschenkung neben dem eigentlichen Kaufpreis allerdings auch zwangsläufig Nebenkosten an, die mit dem Erwerb in Verbindung stehen. Auf dieser Seite befassen wir uns eingehend mit dem Zuwendungsgegenstand sowie den bei der mittelbaren Grundstücksschenkung entstehenden Kosten und geben zur Thematik sowohl veranschaulichende Beispiele, als auch betreffende Gerichtsentscheidungen zur Verfügung. Sie wollen mehr erfahren? Klicken Sie gleich hier!

 

Zuwendungsgegenstand der mittelbaren Grundstücksschenkung: Was Sie als Steuerberater wissen sollten!

Gehört das Grundstück, welches geschenkt werden soll, dem Schenker selbst noch nicht, müsste dieser es erst erwerben, um es anschließend auf den Beschenkten zu übertragen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterungen, dass dieser Weg umständlich und kostenaufwendig ist, es fallen unter anderem zweimal sowohl Notar-, als auch Grundbuchkosten an. Um diese kostenintensive und umständliche Variante abzumildern beziehungsweise zu vereinfachen, hat sich jedoch die Konstruktion der mittelbaren Grundstücksschenkung herausgebildet. Um Ihnen diese Gestaltung näher zu bringen und genauer auf den Zuwendungsgegenstand einzugehen, haben wir das Wichtigste hierzu auf in folgendem Beitrag zusammengefasst. Mit einem Klick lesen Sie mehr!

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Schenkungsteuer im Überblick: So sind die Erwerbsnebenkosten steuerlich zu behandeln!

Bei mittelbaren Grundstücksschenkungen fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis zwangsläufig Nebenkosten an, die mit dem Erwerb im Zusammenhang stehen. In der Regel wird der Beschenkte diese Erwerbsnebenkosten selbst übernehmen. Sie stellen als sogenannte Folgekosten der Schenkung allerdings keine Gegenleistung dar. Näheres zur mittelbaren Grundstücksschenkung allgemein und den hierbei entstehenden Erwerbsnebenkosten erfahren Sie in diesem Fachbeitrag. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer: Zinsloses Darlehen keine mittelbare Grundstückschenkung (BFH - Urteil vom 21.02.2006 II R 70/04)

Der BFH hatte unter anderem dazu Stellung zu nehmen, inwiefern in der Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks eine sogenannte mittelbare Grundstückschenkung gesehen werden kann. Zu welchem Ergebnis der BFH dabei gelangte und wie er es begründete, lesen Sie auf dieser Seite!

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Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer: Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Abtretung einer Forderung (BFH - Urteil vom 05.10.2005 II R 48/03)

Der BFH verhielt sich hier einerseits dazu, inwiefern in der Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes auf einem dem Beschenkten bereits gehörenden Grundstück eine Grundstücksschenkung (sogenannte mittelbare Grundstücksschenkung) gesehen werden kann sowie andererseits, ob dies voraussetzen würde, dass der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über das ihm übergebene Geld, sondern erst über das Grundstück verfügen kann. Das Urteil des BFH finden Sie hier!

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Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer: Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung eines Darlehens in eine Schenkung erst nach Abschluss des Kaufvertrags (BFH - Urteil vom 02.02.2005 II R 31/03)

Fraglich und vom BFH zu entscheiden war hier, ob für den Fall, dass der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zusagt, eine mittelbare Grundstücksschenkung ausscheidet oder nicht. Wie der BFH sich dazu verhielt, lesen Sie auf dieser Seite aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer“!

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Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer: Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung (BFH - Urteil vom 29.07.1998 X R 50/95)

Schwerpunkt dieses vom BFH zu beurteilenden Sachverhalts war die Frage, inwieweit ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, wenn der Steuerpflichtige einen Geldbetrag unter der Auflage geschenkt bekommt, damit ein bestimmtes Grundstück zu kaufen und ob es sich dabei um eine mittelbare Grundstücksschenkung handelt, die ertragsteuerlich zu einem unentgeltlichen Erwerb führt. Das Urteil des BFH haben wir auf der nächsten Seite bereitgestellt!

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Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer: § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung (BFH - Urteil vom 29.07.1998 X R 54/95)

Gegenstand des vom BFH zu beurteilenden Falls war, ob der Erwerber eines eigengenutzten Einfamilienhauses einen Anspruch auf Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG hat, wenn ihm der Kaufpreis für das Grundstück in der Weise geschenkt wird, dass der Schenker den vom Erwerber geschuldeten Kaufpreis auf das im Kaufvertrag angegebene Notaranderkonto überweist. Wie der BFH befand, erfahren Sie mit einem Klick auf die Folgeseite!

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Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer: Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung (BFH - Urteil vom 13.03.1996 II R 51/95)

Der BFH hatte darüber zu befinden, inwiefern die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung auch auf grundstücksbezogene Verwendungen – wie etwa den Anbau an ein bereits bestehendes Gebäude des Bedachten – deren Kosten von dem Zuwendenden schenkweise ganz oder teilweise getragen werden, Anwendung finden können. Die BFH-Entscheidung aus unserer Sparte „Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer“ finden Sie auf dieser Seite!

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Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer: Keine mittelbare Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen (BFH - Urteil vom 10.07.199 II R 32/94)

In diesem vom BFH zu beurteilenden Sachverhalt ging es um die Streitfrage, inwieweit eine mittelbare Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen in Betracht kommen kann. Welche Auffassung der BFH hierbei vertrat und wie er diese argumentativ stützte, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Gegenstand und Kosten bei der Schenkungsteuer“. Klicken Sie hier weiter!

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