Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Gewerbsmäßige Überwachung übt aus, wer Leben oder Eigentum fremder Personen vor Einwirkung Dritter bewacht. Bewachung setzt ein aktives Handeln voraus, bei dem die Überwachung im Vordergrund stehen muss. Sie erfordert ein zielgerichtetes, den Schutz des fremden Lebens oder Eigentums bezweckendes Handeln, also ein Aufpassen darauf, dass nichts geschieht, was nicht geschehen soll oder nicht erlaubt ist. Der Angriff muss rechtswidrig sein oder zumindest von außen kommen.
Keine Bewachung ist daher die Bewahrung vor Gefahren, die in der Person oder Sache selbst liegen oder die durch Naturereignisse drohen.
Die erlaubnisfreie Überwachungstätigkeit eines Detektivs und die Bewachung durch Mitarbeiter eines Wach- und Sicherheitsdienstes muss voneinander abgegrenzt werden. Wesentliches Abgrenzungsmerkmal ist der Gefahrenschutz. So beschränkt sich die reine Detektivarbeit auf Beobachtung, Ermittlung und Materialbeschaffung.
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