Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Die eigentliche Bezeichnung gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige ist "Gesundheitswesen a.n.g". Grundsätzlich gehören laut WZ 2008 hierzu auch die Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (86.90.1). Da sie aber i.d.R. den Ärzten zugeordnet werden, finden Sie die Informationen zu dieser Berufsgruppe entsprechend im Teil Ärzte.
86.90.2 Massagepraxen, Krankengymnastikpraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern, Hebammen und Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen
Diese Unterklasse umfasst:
humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden. Hier eingeordnet werden z.B. Tätigkeiten von Hebammen, Entbindungshelfern, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten und anderen Fachkräften auf den Gebieten Optometrie, Hydrotherapie, medizinische Massage. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Haus der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden. |
86.90.3 Heilpraktikerpraxen
Diese Unterklasse umfasst:
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