Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Wichtigster Unterschied zur Gruppe der ärztlichen Gesundheitsdienstberufe (Ärzte, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten) und Apotheker ist, dass für die Ausübung der sonstigen Gesundheitsfachberufe keine Approbation notwendig ist.
Im Übrigen befassen sich die Berufe mit humanmedizinischen Tätigkeiten, wobei Heilpraktiker zur Diagnose und Behandlung (Therapie) befugt sind, die übrigen paramedizinischen Berufe dagegen nur zur Behandlung aufgrund ärztlicher Verordnung oder auch Verordnung durch einen Heilpraktiker befähigt sind. Speziell im Bereich der paramedizinischen Therapeuten (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen) hat das zu Unmut geführt, da aufgrund der stark eingeschränkten Verschreibungsmöglichkeiten deren aufgrund eigener Fachkenntnis durchgeführten Therapien "illegal" waren. Lösung können Wellnessmassagen sein, was aber bei medizinischer Indikation nur ein Scheinmäntelchen ist.
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