Unterschieden wird zwischen:
‒ erhaltenen und
‒ geleisteten
Anzahlungen.
Für beide Arten von Anzahlungen ist wichtig, dass eine Erfassung der Anzahlung buchhalterisch erst erfolgt, wenn die dementsprechende Zahlung geleistet worden ist. Alle Anzahlungen sind unabhängig von ihrer Höhe umsatzsteuerpflichtig zu behandeln.
Geleistete Anzahlungen
Anzahlungen werden meist geleistet im Zusammenhang mit der Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Für diese Belange sieht der Kontenrahmen SKR 04 (SKR 03) gesonderte Konten für Anzahlungen auf Sachanlagen vor:
Bank, Kasse |
an |
Anzahlungen auf Bauten |
1800, 1600 |
an |
0740 |
(1200, 1000) |
an |
(0189) |
Nach Erbringen der Lieferung und Leistung und Rechnungslegung wird auf dem betreffenden Sachanlagekonto nur der verbleibende Rechnungsbetrag (= Gesamtabrechnungsbetrag abzüglich geleisteter Anzahlungen) erfasst:
Bank, Kasse, Kreditor |
an |
Geschäftsbauten |
1800, 1600, 7.... |
an |
0240 |
(1200, 1000, 7....) |
an |
(0090) |
Die geleisteten Anzahlungen werden von den gesonderten Konten auf das Sachanlagekonto umgebucht:
Anzahlungen auf Bauten |
an |
Geschäftsbauten |
0740 |
an |
0240 |
(0189) |
an |
(0090) |
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