Checkliste zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums |
Rechtliche Rahmenbedingungen |
Erledigt |
Bemerkungen |
Fachübergreifende Einrichtung |
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Ärztlich geleitete Einrichtung |
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Ärzte müssen im Arztregister eingetragen sein |
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und als Vertragsärzte oder angestellte Ärzte tätig werden |
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Zusammenschluss mit anderen Leistungserbringern des Heilberufbereichs möglich |
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Gründung in allen zulässigen Organisationsformen (Rechtsformen) möglich |
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Auch angestellter Vertragsarzt im MVZ kann Gesellschafter werden, ggf. vertragliche Regelungen bezüglich des Vertragsarztsitzes bei Ausscheiden |
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Niedergelassener Arzt überträgt Praxis auf MVZ und wird Gesellschafter, ggf. vertragliche Regelungen bezüglich des Vertragsarztsitzes bei Ausscheiden |
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Zulassung |
Erledigt |
Bemerkungen |
Antragstellung auf Zulassung durch den Träger des MVZ |
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Für den Ort der Niederlassung als Vertragsarzt |
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Bedarfsrechtliche Schranken |
Erledigt |
Bemerkungen |
MVZ unterliegt der Bedarfsplanung |
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Durch Übertragung der Zulassung eines Arztes auf ein MVZ kann trotz Zulassungssperre ein MVZ gegründet oder erweitert werden |
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Abrechnung und Vergütung |
Erledigt |
Bemerkungen |
Abrechnung der Leistungen insgesamt |
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Für Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung verantwortlich |
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Honoraranspruch gegenüber der KV |
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Anwendung der GOÄ |
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Anwendung des EBM/EBM 2000plus |
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Honorarverteilung ab 01.01.20... aufgrund der Regelleistungsvolumina |
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