DRV - Sozialversicherungsrechtl. Beurteilung von geringfügigen Ehegattenbeschäftigungsverhältnissen bei Überlassung eines Firmenwagens

DRV: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Ehegattenbeschäftigungsverhältnissen bei Überlassung eines Firmenwagens

 

Steuer und Sozialversicherung gehen unterschiedliche Wege

 

Nachdem der Bundesfinanzhof 2018 entschieden hat, dass ein als Minijob ausgestaltetes Ehegattenarbeitsverhältnis, dessen Barlohn durch Entgeltumwandlung größtenteils durch den geldwerten Vorteil aus einer Pkw-Überlassung abgegolten wird, steuerlich mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen ist, hat sich jetzt auch die Sozialversicherung dazu geäußert. Danach wird das Arbeitsverhältnis zwar bei Vorliegen der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen anerkannt – aber der Sachlohn erfüllt nicht die Funktion eines angemessenen (Mindest-)Lohns. D.h. hier kommt es auch ohne Auszahlung zu einer Verbeitragung von Phantomlohn.

 

Im Einzelnen sind die sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen dazu in der Publikation der Deutschen Rentenversicherung summa summarum für die Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen, Heft 4/2021, Seite 5 ff. wie folgt dargestellt: