Kurzinfo Rechtsformwahl: Aktiengesellschaft (AG) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Aktionäre ist auf das Aktienkapital beschränkt. Eine Börsennotierung ist nicht Voraussetzung. Die Hauptversammlung der Aktionäre wählt den Aufsichtsrat und dieser bestimmt den Vorstand. Bei Gründung müssen mindestens 25 % zzgl. Ausgabeaufschlag eingezahlt sein. Bei Einmann-AG muss zusätzlich eine Sicherungsbestellung für den Rest vorgenommen werden. Grundsätzlich ist auch eine Sachgründung möglich, bei der besondere Berichts- und Prüfungspflichten gelten.
Schnellinfo Aktiengesellschaft (AG) |
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Rechtliche Grundlagen |
AktG, ergänzend HGB (insbesondere Rechnungslegung) |
Mindestkapital |
50.000 |
Mindestanzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
auf Gesellschaftsvermögen beschränkt |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Notarielle Bestätigung von Vertrag und Satzung |
Anmeldung |
Finanzamt |
Gründungskosten |
Registereintrag zwischen 500 und 700 |
Registereintragung |
Handelsregister |
Berufsrechtliche Fragen |
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Firmenbezeichnung |
Frei wählbar, aber Zusatz Aktiengesellschaft bzw. AG |
Geschäftsführung |
Durch Vorstand |
Stimmrechte |
Nach Höhe des Kapitalanteils |
Buchführung/Rechnungslegung |
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