Kurzinfo Rechtsformwahl Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine Personengesellschaft, welche speziell den kleinen und mittleren Unternehmen die grenzüberschreitende Kooperation innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erleichtern soll, und sie ist eine Gesellschaft i.S.d. HGB. Sie dient nicht dem Zweck der eigenen Gewinnerzielung, sondern unterstützt die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder. Die Bildung von Rücklagen ist allerdings erlaubt. Gründungsvoraussetzung ist, dass die Mitglieder mindestens aus zwei verschiedenen Staaten der Europäischen Gemeinschaft kommen müssen und wirtschaftlich (gewerblich, freiberuflich, kaufmännisch, handwerklich oder landwirtschaftlich) tätig sind. Die EWIV besteht aus mindestens zwei Organen: den gemeinschaftlich handelnden Mitgliedern und dem/den Geschäftsführer/n.
Schnellinfo Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) |
|
Rechtliche Grundlagen |
EWIV-VO bzw. das EWIV-Ausführungsgesetz, HGB |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
2 aus verschiedenen EG-Staaten |
Haftung |
unbeschränkt, gesamtschuldnerisch, kann aber durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Testen Sie "DeubnerSteuernOnline - BWL-Beratung-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|