Kurzinfo Rechtsformwahl Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt, ist eine Personengesellschaft. Geeignet ist die GbR für Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, Freie Berufe. Die mindestens zwei Gesellschafter sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Geschäftsführung befugt und haften persönlich gesamtschuldnerisch. Für die Gründung reicht i.d.R. eine mündliche Vereinbarung.
Schnellinfo Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 705740 BGB |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
2 |
Haftung |
jeder Gesellschafter persönlich, voll gesamtschuldnerisch, d.h. mit Betriebs- und Privatvermögen |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Mündlicher Gesellschaftsvertrag ausreichend; besser Schriftform |
Anmeldung |
Gewerbeamt (jeder Gesellschafter benötigt eine auf seinen Namen ausgestellte Gewerbeanmeldebescheinigung), Finanzamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung zwischen 2050 Registereintrag, ca. 100 Arzt-/Zahnarztregister |
Registereintragung |
Handelsregister nein, Freie Berufe, z.B. Arztregister, Zahnarztregister, Anwaltsverzeichnis |
Berufsrechtliche Fragen |
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Geschäftsbezeichnung |
GbR tritt unter dem Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz GbR auf |
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