Kurzinfo Rechtsformwahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das gezeichnete Kapital beschränkt. Mit Gründung müssen mindestens 50 % des Mindestkapitals eingezahlt sein. Bei einer Einmann-GmbH muss zusätzlich eine Sicherungsbestellung für die anderen 50 % vorgenommen werden. Grundsätzlich ist auch eine Sachgründung möglich. Hierbei gelten besondere Berichts- und Prüfungspflichten. Der oder die Geschäftsführer werden durch die Gesellschafterversammlung bestellt und können jederzeit widerrufen werden.
Schnellinfo Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
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Rechtliche Grundlagen |
GmbH-Gesetz, ergänzend HGB (insbesondere Rechnungslegung) |
Mindestkapital |
25.000 |
Mindestanzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
auf gezeichnetes Kapital beschränkt |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Notarieller Vertrag |
Anmeldung |
Gewerbeamt, Finanzamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung zwischen 20 und 50 Registereintrag (Ersteintrag) ab 150 zzgl. Notarkosten |
Registereintragung |
Handelsregister |
Berufsrechtliche Fragen |
GmbH nicht oder nur eingeschränkt möglich bei bestimmten Berufsgruppen, z.B. Ärzte GmbH im Handwerk möglich, bei Anstellung eines Meisters |
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