Kurzinfo Rechtsformwahl Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die durch Vertrag von natürlichen und/oder juristischen Personen in der Absicht, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, gegründet wird. Sie kann Rechte und Grundstücke erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Klage einreichen oder selbst verklagt werden. Jeder Gesellschafter haftet persönlich, gesamtschuldnerisch und ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Er kann ohne Zustimmung der anderen im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs eines Handelsgewerbes agieren. Das Unternehmen kann bei Ausscheiden eines Gesellschafters durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt werden.
Schnellinfo Offene Handelsgesellschaft (OHG) |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 105160 HGB |
Mindestkapital |
0 |
Mindestanzahl der Gründer |
2 |
Haftung |
Jeder Gesellschafter persönlich, voll gesamtschuldnerisch, d.h. mit Betriebs- und Privatvermögen, bei Ausscheiden haftet der Gesellschafter für bis dahin begründete Verbindlichkeiten weitere fünf Jahre |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Formfreier Gesellschaftsvertrag, auch mündlich möglich |
Anmeldung |
Gewerbeamt, Finanzamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung zwischen 2050 |
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