Kurzinfo Rechtsformwahl Rechtsfähige Stiftung |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die rechtsfähige Stiftung wird durch das Stiftungsgeschäft errichtet, d.h. durch eine einseitige Willenserklärung des Stifters und entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Der Stiftungswille muss schriftlich erfolgen. Sie wird durch den Vorstand geführt. Der Stiftungszweck wird in der Stiftungssatzung verankert. Es müssen ausreichend Mittel vorhanden sein, um den Stiftungszweck dauerhaft und sachgerecht zu verfolgen.
Schnellinfo Rechtsfähige Stiftung |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 80 ff. BGB, Stiftungsgesetze der Länder |
Mindestkapital |
25.00050.000 (je Bundesland unterschiedlich, entsprechend Stiftungsgesetz des Landes) |
Mindestanzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
Gesamtschuldnerisch gemeinsam mit Vorstand |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Schriftliche Stiftungssatzung |
Anmeldung |
Förmliches Anerkennungsverfahren bei Stiftungsbehörde des Landes |
Gründungskosten |
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Registereintragung |
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Berufsrechtliche Grundlagen |
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Name |
Freie Namenswahl |
Geschäftsführung |
Vorstand |
Stimmrechte |
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Buchführung/Rechnungslegung |
Laufende Buchführung und Jahresabschluss |
Gewinn-/Verlustbeteiligung |
Für Stiftungszweck an Stiftung |
Ausschüttungen |
Zuwendungen an durch Stiftungsverfassung bestimmte Destinatäre, i.d.R. kein einklagbarer Anspruch |
Steuer |
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