Nr. 1 Eisenflechter
Verlegen ausschließlich fertiggebogenen und geflochtenen Baustahls nebst Matten und zugeschnittenen Trägern nach Vorgabe der Bewehrungs- und Armierungspläne und nach vorheriger Einweisung durch Statiker bzw. Bauleiter vor Ort.
Nr. 2 Bautentrocknungsgewerbe
Austrocknung des Mauerwerks, insbesondere von Rohbauten unter Verwendung von chemischen Erzeugnissen, Heizgeräten, Zelten und Folien. Das Gewerbe umfasst auch die Trocknung von Gebäudeteilen nach Wasserschäden oder nach Hochwasser.
Nr. 3 Bodenleger
Verlegen und Verspannen von Fußbodenbelägen wie Teppichböden, Linoleum-, Kunststoff- und Gummiböden, Verlegung von Fertig-(Mehrschicht-)parkett, Kork- und Laminatböden sowie die Oberflächenbehandlung einschl. Versiegelung.
Nr. 4 Asphaltierer (ohne Straßenbau)
Gussasphaltarbeiten, Herstellung von Feuchtigkeitsisolierungen, Spezialasphalt- und Fußbodenisolierungen als Dichtungsmittel in Gebäudenund auf Gebäudeteilen (Balkonen, Terrassen u.a.)
Nr. 5 Fuger (im Hochbau)
Verfugen zwischen Werkstoffen aus Beton, Waschbeton, Sichtbeton und unverputztem Mauerwerk mit spritzbaren, dauerelastischen Dichtstoffen einschließlich der Vorbereitung mit entsprechenden Fugenbändern etc. sowie der Ausfugung mit Fugenmörtel.
Instandsetzung schadhaft gewordener Außenwandfugen sowie im Sanitärbereich das
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