Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Das nachfolgende Glossar ist zusammengetragen aus den Reihen der Fachserie 19 des Statistischen Bundesamts.
Es besteht überwiegend aus planmäßig versickertem Oberflächenwasser, echtem Grundwasser und ggf. Uferfiltrat.
Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Zum Bauschutt gehören Beton, Ziegel, Kalksandsteine, Mörtel, Leichtbaustoffe, Fliesen etc.
Nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. Baustellenabfälle sind Mischabfälle, bestehend aus Metallen, Holz, Farben, Lacken, Emballagen, Klebstoffen, Isoliermaterial etc.
Der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen (gefährlichen) Abfällen wird mit Hilfe der Begleitscheine unter Verwendung von gesetzlich festgelegten Formblättern geführt. Die Ausfertigungen 2 und 3 werden den für die Überwachung zuständigen Behörden, i.d.R. den Umweltämtern der Kreisverwaltung, vorgelegt und können statistisch ausgewertet werden.
Bergbaufremde Abfälle sind i.d.R. mineralische Abfälle. Hierunter fallen nicht die Stoffe, die unmittelbar und üblicherweise nur beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten von Bodenschätzen anfallen (Abraum).
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