Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Traditionell gehören zu den finanziellen Unternehmen die Kreditinstitute und die Versicherungsgesellschaften. Inzwischen sind aber auch praktisch alle weiteren Finanzdienstleister hier zugeordnet einschließlich der Versicherungsvertreter.
Nach den Akteuren der Branche sind also zu unterscheiden:
Kreditinstitute einschließlich zugeordnete sonstige Finanzdienstleister |
Versicherungen |
Sonstige gewerbliche Finanzdienstleister |
Gemeinsam ist allen Akteuren, dass sie eine Gewerbeanmeldung brauchen. Unterschiede bestehen in den Zulassungsvoraussetzungen, wobei inzwischen praktisch überall entsprechende Qualifikationsnachweise und sonstige Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen sind. Spezielle Regeln gelten für Kreditinstitute nach dem
Geldanlage und Versicherungen |
Offene Fonds |
Geschlossene Fonds und unternehmerische Beteiligungen |
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