Bundesärztekammer
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen
Stand: 9. September 2008
1. Einführung
Die Richtlinien zur Bewertung von Arztpraxen sind seit ihrer letztmaligen Veröffentlichung 1987 nicht mehr an rechtliche und betriebswirtschaftliche Entwicklungen angepasst worden. Daher wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Juristen der Ärztekammern und betriebswirtschaftlichen Beratern der Kassenärztlichen Vereinigungen beauftragt, die Richtlinien zu überarbeiten. Um die fehlende rechtliche Verbindlichkeit deutlich zu machen, wird die Neufassung nunmehr als Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen bezeichnet. Die Hinweise geben nur Anhaltspunkte, sie stellen keine Grundlage für eine abschließende Bewertung im Einzelfall dar.
Weiterhin sind die Hinweise unter Berücksichtung der Literatur und der Rechtsprechung modifiziert worden.
Bei der Bearbeitung wurden folgende Gesichtpunkte beachtet: Die neuen Hinweise sollen für die Anwender, insbesondere die Ärzte, leicht handhabbar sein und sich an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientieren. Da unterschiedliche Wertermittlungsverfahren angewandt werden, gibt es keine Vorgaben für eine rechtlich verbindliche Bewertungsgrundlage.
Der reine Bezug auf den Umsatz wurde aufgegeben.
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