Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Die Frisör- und Kosmetiksalons werden der Klasse 96.02.0 zugeordnet. Im Einzelnen werden sie in den Unterklassen 96.02.1 (Frisörsalons) und 96.02.2 (Kosmetiksalons) erfasst.
Die Unterklasse 96.02.1 Frisörsalons umfasst:
Haarwäsche, Schneiden, Legen, Färben, Tönen, Wellen, Glätten und ähnliche Frisördienstleistungen für Männer, Frauen und Kinder, |
Rasur und Bartpflege. |
Diese Unterklasse umfasst nicht:
Herstellung von Perücken (siehe 32.99.0). |
Diese Unterklasse umfasst:
Gesichtsmassage, Maniküre, Pediküre, Schminken usw. |
Diese Unterklasse umfasst nicht:
medizinische Massage (siehe 86.90.2), |
medizinische Fußpflege (siehe 86.90.9). |
Besonderheiten bei der Gewerbeanmeldung
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