Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung |
Inhaltsverzeichnis
Unternehmen mit Bargeldeinnahmen nutzen in der Regel der Buchführung vorgelagerte Systeme wie zum Beispiel Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, PC-Kassensysteme und Taxameter. Diese Systeme unterliegen denselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie die eigentlichen Buchführungssysteme. Der Einsatz dieser Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Das vorliegende Merkblatt basiert auf dem entsprechenden Schreiben der OFD Karlsruhe vom 22.02.2018 (DStR 2018, S. 1074) mit entsprechenden Aktualisierungen. Es verschafft Anwendern einen Überblick über typische Fehlerquellen in der Kassenbuchführung und hilft, sie zu erkennen und zu vermeiden. Es ersetzt nicht die Verfahrensdokumentation (siehe Ziffer 5.)!
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