Merkblatt Mandanteninformation Hinweise zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen |
für Sie zusammengestellt:
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z.B. Betriebsausflüge, Weihnachts- und Jubiläumsfeiern.
Sie gehören nicht zum Arbeitslohn, sofern es sich um herkömmliche Betriebsveranstaltungen und übliche Zuwendungen handelt.
Beachte:
Herkömmlich sind:
‒ nicht mehr als zwei Veranstaltungen jährlich |
Zu den üblichen Zuwendungen gehören:
‒ Speisen, Getränke, Tabakwaren, Süßigkeiten ‒ übernommene Übernachtungs- und Fahrtkosten ‒ Präsente/Geschenke bis 40 (brutto), siehe unser Merkblatt hierzu! ‒ Aufwendungen für den äußeren Rahmen (Saalmiete, Musik, Eintrittskarten bei Besuch kultureller oder sportlicher Veranstaltungen etc.) |
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