Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden sind insbesondere nur abziehbar, wenn ihre Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Bei Gaststättenbewirtungen muss die Rechnung folgende Anforderungen erfüllen:
Bewirtungsbeleg M U S T E R |
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Restaurant: Zur alten Eiche Inh. B. Hartmann Südstraße 174 50997 Köln, Tel.: 0221 111111 St.-Nr. 888/999/777, Rg.-Nr. 789 |
1. Der Name des bewirtenden Steuerpflichtigen, wenn der Betrag über 150 liegt (kann vom Gastwirt hand- schriftlich ergänzt werden). 2. Name, Anschrift der Gaststät- te sowie Tag der Bewirtung 3. Gegebenenfalls Trinkgeld- bescheinigung mit Unter- schrift des Empfängers 4. Der Rechnungsbetrag und der Mehrwertsteuersatz bei Be- trägen unter 150 , bei Beträgen über 150 muss die Steuer ausgewiesen sein. 5. Alle Speisen und Getränke müssen maschinell auf der Rechnung aufgedruckt sein und die Endsumme muss maschinell registriert sein. |
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