* Monatslohnjournal
Für jene Unternehmen, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung noch manuell durchführen bzw. deren EDV-Programme eine Auswertung in Form eines Monatslohnjournals nicht ermöglichen, kann das beiliegende Monatslohnjournal genutzt werden. In diesem werden alle für die Buchhaltung relevanten Daten zusammengefasst und ‒ soweit möglich ‒ auch schon für die Buchhaltung rechnerisch aufbereitet.
* Buchungsliste
Die aus dem Monatslohnjournal gewonnenen Ergebnisse können in eine Buchungsliste Lohn (entsprechend den Anlagen 1 und 2) übernommen werden. Nach Übernahme der Daten können die dort formulierten Buchungssätze sofort im Finanzbuchhaltungsprogramm erfasst werden.
Dieses sogenannte Bruttolohnverfahren stellt sicher, dass alle Verbindlichkeiten des Unternehmens, resultierend aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung, buchhalterisch auf entsprechenden Aufwands- und dazu korrespondierenden Verbindlichkeitskonten erfasst werden. Die mit der laufenden Lohn- und Gehaltsbuchhaltung in Verbindung stehenden Zahlungen sind dann direkt gegen die entsprechenden Verbindlichkeitskonten:
‒ Konto 3720 (1740) für die Nettoauszahlungsbeträge,
‒ Konto 3730 (1741) für die Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
‒ Konto 3740
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