Kurzinfo Rechtsformwahl Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Als Mischform von Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft verbindet die KGaA die Vorteile der KG in Form der persönlichen Bindung an die Gesellschaft mit denen der AG (breite Kapitalbasis). Sie wird trotz der Merkmale einer Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft klassifiziert. Die Rechtsform der KGaA ist für Familienunternehmen bzw. für mittelständische Unternehmen geeignet, die die Entscheidungskompetenz im Unternehmen behalten möchten, aber finanzielle Unterstützung von außen (Fremdfinanzierung) benötigen. Die KGaA besteht aus Vorstand (persönlich haftender Gesellschafter der die Geschäftsführung inne hat), Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Schnellinfo Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) |
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Rechtliche Grundlagen |
§§ 278 ff. AktG, §§ 264 ff. HGB |
Mindestkapital |
50.000 |
Mindestanzahl der Gründer |
1 persönlich haftender Komplementär, beschränkt haftende Kommanditaktionäre |
Haftung |
Beschränkte Haftung der Kommanditaktionäre Unbeschränkte Haftung des Komplementärs |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
Gesellschaftsvertrag |
Anmeldung |
Finanzamt |
Gründungskosten |
Registereintrag ab 300 zzgl. Notarkosten |
Registereintragung |
Handelsregister |
Berufsrechtliche Fragen |
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Firmenbezeichnung |
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