Kurzinfo Rechtsformwahl Private Limited Company by Shares (Ltd.) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Die Private Limited Company by Shares (Ltd.) oder auch kurz Limited genannt ist eine der Gesellschaft), ist aber in Deutschland gewerblich tätig (Sitz der Geschäftsleitung). Sie wird häufig als günstige Alternative zur GmbH gesehen, wobei allerdings oft übersehen wird, dass die Gründung mit Pflichten auch nach britischem Recht verbunden ist und es hierdurch oft zu nicht unerheblichen Folgekosten (z.B. Bußgeld bis zu 1.000 Pfund bei nicht fristgerechter Einreichung des Jahresabschlusses) kommt. Der zeitliche Umfang der Gründung beträgt ca. zwei Wochen. Zur Gründung ist mindestens ein Gesellschafter/Aktionär (Shareholder) notwendig. Der Shareholder setzt einen Geschäftsführer (Director) ein, wobei Shareholder und Director durchaus ein und dieselbe Person sein können. Durch den Director wird der Gesellschaftssekretär (Company Secretary) eingesetzt. Zu den Organen der Limited zählen der Shareholder und der Director. Limiteds mit einem jährlichen Umsatz bis zu 1 Mio. Pfund oder einer Bilanzsumme bis zu 1,4 Mio. Pfund sind von der Pflicht der Bestellung des Auditors (Wirtschaftsprüfers), der die Überprüfung der jährlich einzureichenden Bilanzen vornimmt, befreit.
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