Kurzinfo Rechtsformwahl Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) |
Rechtliche Anforderungen/Gründung |
Finanzielle Anforderungen/Rechnungslegung |
Transparenz/Offenlegung |
Kurzbeschreibung
Eine Sonderform der GmbH mit vereinfachten Gründungsformalitäten ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sind keine Sonderregelungen getroffen, gelten die Vorschriften der GmbH. Eine Besonderheit ist die Verpflichtung, Kapital anzusparen, d.h., sie ist gesetzlich verpflichtet, Rücklagen zu bilden, bis das Stammkapital einer GmbH i.H.v. 25.000 erreicht ist. Es erfolgt allerdings keine automatische Umbenennung in GmbH. Diese muss gesondert notariell erfolgen. Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung gewählt: Es können ein oder mehrere Fremdgeschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer sein.
Schnellinfo Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) |
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Rechtliche Grundlagen |
§ 5a GmbHG |
Mindestkapital |
1 |
Mindestanzahl der Gründer |
1 |
Haftung |
beschränkt auf das Stammkapital |
Gesellschaftsvertrag/Gründungsformalitäten |
notarielle Beurkundung grundsätzlich notwendig, vereinfachte Gründung mit Gründungsprotokoll bei bis zu drei Gründern und einem Geschäftsführer, sonst detaillierter Gesellschaftsvertrag möglich |
Anmeldung |
Gewerbeamt, Finanzamt |
Gründungskosten |
Gewerbeanmeldung zwischen 2050 |
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