Gründung und Geschäftsführung
einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Rechtsstand: 01.01.2012
Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH mit vereinfachten Gründungsformalitäten. Eingeführt 2008 für Mini-Gründungen als Einstiegsvariante, erfreut sie sich großer Beliebtheit und hat die Vorherrschaft der Limited bei Kleingründungen abgelöst. Als Alternative zum Einzelunternehmen oder zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bietet sie Haftungsbeschränkung von Anfang an mit angemessenen Gründungsformalitäten für Kleingründungen und klaren Entwicklungsperspektiven.
Grundzüge:
ØDie gesetzlichen Regelungen findet man in § 5a GmbHG. Soweit hier keine Sonderregelungen getroffen sind, gelten im Übrigen die Vorschriften für GmbHs.
ØKapitalansparung aus Gewinnen ist Pflicht und perspektivisch kann jede UG (haftungsbeschränkt) bei entsprechendem Unternehmenswachstum und Gewinnen zu einer normalen GmbH werden.
Gründungsformalitäten
Stammkapital |
mindestens 1 vor Anmeldung voll einzuzahlen Einzahlung zwingend in Geldform Sacheinlagen sind nicht zulässig |
Anzahl der Gründer |
mindestens einer |
Gründungsformalitäten |
Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll: bis max. drei Gründer und nur ein Geschäftsführer oder detaillierter Gesellschaftsvertrag in jedem Fall |
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