I.
Der Kläger nimmt den beklagten Steuerberater wegen mangelhafter Auskunft bzw. Beratung im Zusammenhang mit einer Anlagevermittlung bzw. Anlageberatung auf Schadensersatz in Anspruch.
Wegen der Einzelheiten wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.
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