BFH - Beschluß vom 19.07.1999
V B 10/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3, § 115 Abs. 5, § 126 Abs. 4 ;

§ 126 Abs. 4 FGO, Anwendung der Norm bei einer NZB, die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gestützt wird

BFH, Beschluß vom 19.07.1999 - Aktenzeichen V B 10/99

DRsp Nr. 2001/13421

§ 126 Abs. 4 FGO, Anwendung der Norm bei einer NZB, die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gestützt wird

Zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO bei einer NZB, die auf die grundsätzliche Bedeutung der vom Kl. aufgeworfenen Rechtsfragen gestützt wird.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3, § 115 Abs. 5, § 126 Abs. 4 ;