§ 126 Abs. 4 FGO, Anwendung der Norm bei einer NZB, die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gestützt wird
BFH, Beschluß vom 19.07.1999 - Aktenzeichen V B 11/99
DRsp Nr. 2001/13422
§ 126 Abs. 4FGO, Anwendung der Norm bei einer NZB, die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage gestützt wird
Zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4FGO bei einer NZB, die auf die grundsätzliche Bedeutung der vom Kl. aufgeworfenen Rechtsfragen gestützt wird.