§ 15 StGB
FNA: 450-2
Fassung vom: 13.11.1998
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109 vom 2024-03-27

§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

StGB ( Strafgesetzbuch )

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.