§ 245 b BauGB
FNA: 213-1
Fassung vom: 03.11.2017
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, BGBl. I Nr. 394 vom 2023-12-20

§ 245 b BauGB Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich

§ 245 b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich

BauGB ( Baugesetzbuch )

(1) weggefallen (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.