§ 25 SGB VIII
FNA: 860-8-1
Fassung vom: 11.09.2012
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe, BGBl. I S. 2824, ber. 2023 I Nr. 19 vom 2022-12-21

§ 25 SGB VIII Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.