LAG Nürnberg - Urteil vom 19.05.2020
7 Sa 11/19
Normen:
ArbZG § 7;
Fundstellen:
AuR 2020, 381
BB 2020, 1715
EzA-SD 2021, 9
Vorinstanzen:
ArbG Weiden, vom 09.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 573/18

§ 3 ArbZG als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGBNichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter Überschreitung der regelmäßigen gesetzlichen wöchentlichen ArbeitszeitVoraussetzungen einer geltungserhaltenden Reduktion bei einem Arbeitsvertrag

LAG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 11/19

DRsp Nr. 2020/9885

§ 3 ArbZG als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB Nichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter Überschreitung der regelmäßigen gesetzlichen wöchentlichen Arbeitszeit Voraussetzungen einer geltungserhaltenden Reduktion bei einem Arbeitsvertrag

1. Bei § 3 ArbZG handelt es sich um ein Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB. 2. Führt der Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitgeber dazu, dass der Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 S. 1 2. HS ArbZG die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschreitet, hat dies grundsätzlich die Nichtigkeit des zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrags zur Folge. 3. Der Fortbestand des Arbeitsvertrags unter Reduktion der vereinbarten Arbeitszeit auf das gesetzlich noch zulässige Maß kommt nur in Betracht, wenn sich insoweit eindeutig ein übereinstimmender hypothetischer Wille beider Vertragsparteien feststellen lässt.