1Für die Anstellung von Ärzten in medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V gelten bei angeordneten Zulassungsbeschränkungen die §§ 23 a bis
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|