§ 55 BMV-Ae
FNA: 802-45-2
Fassung vom: 19.12.1994
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
, Deutsches Ärzteblatt S. 337 vom 08.06.2007

§ 55 BMV-Ae Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

§ 55 Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

BMV-Ae ( Bundesmantelvertrag - Ärzte )

Die Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen sowie das Nähere über den Datenträgeraustausch sind in einer besonderen vertraglichen Vereinbarung geregelt (Anlage 6).