§ 6 UStDV
FNA: 611-10-14-1
Fassung vom: 21.02.2005
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199 vom 2023-07-20

§ 6 UStDV Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

§ 6 Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

UStDV ( Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung )

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.