§ 72 AO
FNA: 610-1-3
Fassung vom: 01.10.2002
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Wachstumschancengesetz, BGBl. I Nr. 108 vom 2024-03-27

§ 72 AO Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

§ 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit

AO ( Abgabenordnung )

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig der Vorschrift des § 154 Abs. 3 zuwiderhandelt, haftet, soweit dadurch die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis beeinträchtigt wird.