BFH - Beschluss vom 07.10.2004
XI B 210/03
Normen:
EStG § 7g ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 204
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 01.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 69/03

§ 7g EStG: Konkretisierung der Investitionsentscheidung

BFH, Beschluss vom 07.10.2004 - Aktenzeichen XI B 210/03

DRsp Nr. 2004/19165

§ 7g EStG : Konkretisierung der Investitionsentscheidung

1. Die Investitionsentscheidung muss hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert sein.2. Sollen die wesentlichen Betriebsgrundlagen angeschafft werden, setzt das ihre verbindliche Bestellung voraus.3. Erst wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen für einen zu eröffnenden Betrieb - verbindlich - bestellt sind, kann von einem Betrieb bzw. einer Betriebseröffnung i. S. des § 7 g EStG ausgegangen werden.

Normenkette:

EStG § 7g ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Im Wesentlichen entspricht ihre Begründung nicht den von § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestellten Anforderungen. Die angesprochenen Rechtsfragen sind auch nicht offenkundig klärungsbedürftig.