OLG Karlsruhe - Urteil vom 28.03.2012
6 U 146/10
Normen:
UWG § 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; UWG § 3;
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 06.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 108/10

& Associates; Irreführung durch Firmierung eines Rechtsanwalts mit dem Zusatz & Associates

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen 6 U 146/10

DRsp Nr. 2013/1319

"& Associates"; Irreführung durch Firmierung eines Rechtsanwalts mit dem Zusatz "& Associates"

Firmiert ein Rechtsanwalt auf seiner Internetseite und auf dem Briefkopf mit dem Zusatz "& Associates", so stellt sich dies als irreführend und damit wettbewerbswidrig dar, wenn der Rechtsanwalt alleiniger Kanzleiinhaber ist und lediglich noch einen Rechtsanwalt angestellt hat.

1. Die Berufung der Beklagten (Ziff. 2) gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 06.08.2010 - 4 O 108/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

UWG § 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; UWG § 3;

Gründe:

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte Ziff. 2 (im Folgenden: Beklagte) wegen irreführender Angaben auf ihrem Anwaltsbriefkopf und ihrer Internetseite in Anspruch.