1. Die Berufung der Beklagten (Ziff. 2) gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 06.08.2010 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Die Klägerin nimmt die Beklagte Ziff. 2 (im Folgenden: Beklagte) wegen irreführender Angaben auf ihrem Anwaltsbriefkopf und ihrer Internetseite in Anspruch.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|