Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen den mit der Klage - Aktenzeichen II 346/94 - angefochtenen Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid für das Grundstück ... auf den 1. Januar 1994, mit dem der Antragsgegner den Einheitswert unter Berücksichtigung des Wegfalls der Ermäßigung von 20 % für Grundstückswerte in Berlin (West) belegener bebauter Grundstücke fortgeschrieben und den Grundsteuermeßbetrag entsprechend neu festgesetzt hatte. Der Antragsteller hält die gesetzlichen Grundlagen für die Änderung für verfassungswidrig, insbesondere gleichheitswidrig, und beantragt sinngemäß,
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