Der Kläger verfolgt mit seiner Klage das Ziel, die Gewerbesteuerveranlagungen des Beklagten für die Streitjahre aufheben zu lassen.
Der Kläger erzielt neben weiteren nicht streitigen Einkünften solche aus Kapitalvermögen aus seine Beteiligung an der ... GmbH "(im folgenden: GmbH), deren beherrschender Gesellschafter und Geschäftsführer er ist.
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