In immer mehr Kanzleien verschwindet der mühevoll zusammengeheftete Pendelordner zugunsten einer elektronischen Buchhaltung. Auch digitale Buchhaltungsordner sollten in einer vereinbarten Form angeliefert werden. Sonst bekommen Sie den berühmten Schuhkarton mit einer Loseblattsammlung - nur in digitaler Form. Wir geben Ihnen drei wichtige Tipps, die Sie bei der Umstellung vom Pendelordner auf die digitale Finanzbuchhaltung beachten sollten.
Erstellen Sie eine Anlieferungsvereinbarung für Ihren Mandanten. Hier sollten Eckdaten enthalten sein, wie der Mandant seine Belege einreicht und bis wann.
Musterformulierung
Scans: Scannen Sie alle Belege in Schwarzweiß mit einer Auflösung von 200-300 dpi.
Rechnungseingang: Scannen Sie alle Ihre Dokumente mit Hilfe des ScanModuls von DATEV ein. Beachten Sie, dass jede Rechnung in einer Datei sein muss und die Belege korrekt zusammengeheftet sein sollten.
Rechnungsausgang: Schicken Sie uns die Schnittstellendatei aus Ihrem Fakturierungsprogramm an folgende E-Mail-Adresse.
Termin: Bitte stellen Sie uns die Unterlagen bis zu folgendem Datum bereit.
Auswertung: Ihre Auswertungen stellen wir Ihnen spätestens bis zum xx.xx.xxxx in DATEV Unternehmen online bereit.
Tipp
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