33 a UStR2008
FNA: 611-10-14-1-08
Fassung vom: 10.12.2007
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 2007-12-10

33 a UStR2008 Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln

33 a Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

(1) § 3 a Abs. 1 UStG gilt auch für den Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln, da die Vermietung dieser Gegenstände von der Regelung nach § 3 a Abs. 3 UStG i. V. m. § 3 a Abs. 4 Nr. 11 UStG ausgenommen ist (vgl. jedoch Abschnitt 42 Abs. 3). Beispiel: 1Ein kanadischer Staatsbürger tritt eine Europareise in München an und mietet ein Kraftfahrzeug bei einer Firma mit Sitz in München. 2Das Fahrzeug soll sowohl im Inland als auch im Ausland genutzt werden. 3Die Vermietung des Kraftfahrzeugs durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ist insgesamt steuerbar, auch wenn das vermietete Beförderungsmittel während der Vermietung im Ausland genutzt wird. (2)