Streitig ist, ob Bankkonten, die auf der Veräußerung betrieblicher Wirtschaftsgüter beruhen, für die eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet wurde, der Erbschaftsteuer unterliegen und ob, falls dies zu bejahen sein sollte, eine latente Ertragsteuerbelastung erwerbsmindernd zu berücksichtigen ist.
Der am 15. 8. 1993 verstorbene Herr X wurde vom Kläger (Kl) allein beerbt. Zum Nachlaß gehörte ein landwirtschaftlicher Betrieb sowie ein Festgeldkonto in Höhe von 31.332 DM. Ferner erwarb der Kl aufgrund Vertrags zu Gunsten Dritter einen Sparbrief im Wert von 528.101 DM (einschließlich Zinsen in Höhe von 1.530 DM).
Mit Bescheid vom 4. 9. 1996 (Bl. 39 FA-Akte) setzte der Beklagte (Finanzamt = FA) gegen den Kl Erbschaftsteuer in Höhe von 70.065 DM fest.
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