I.
Die Antragsteller (Ast.) sind Eheleute und wurden in den Jahren 1992 bis 1995 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Mit ihrem Antrag begehren sie die Änderung eines früheren - abweisenden - Beschlusses des Finanzgerichtes über die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1993 bis 1995.
Die Antragstellerin - Astin - gründete 1993 zusammen mit Frau A die "A und X GmbH" (GmbH), zu deren Geschäftsführerin sie bestellt wurde. Die Gesellschaft war satzungsgemäß im Baugewerbe tätig.
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