Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Tübingen vom 10.01.2019, Az.
Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf 16.552,50 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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