Die Beschwerde gegen den am 07.07.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Abänderung eines vor dem 01.09.2009 durchgeführten Versorgungsausgleichs auf Antrag des per saldo ausgleichsverpflichteten Ehegatten nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten.
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